Wer ein Haus mieten möchte, ganz gleich ob in der Steiermark, in Salzburg oder in Oberösterreich, ob mit Terrasse, ob gleich eine Villa oder nur eine Wohnung, der denkt eventuell an eine Mietdauer von mehreren Jahren. Nicht so, wenn man ein Haus zur Zwischenmiete beziehen will. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn man gerade selbst dabei ist sein Eigenheim zu errichten, die eigene Familie jedoch noch nicht im Rohbau wohnen kann oder möchte. Hier kommt es dann zum Sonderfall „Während der Bauzeit des eigenen Hauses wird ein Haus zu mieten gesucht“. In diesem Fall gibt es interessante Projekte, die es jedoch einmal zu finden gilt. Hier kann Ihnen der folgende Ratgeber behilflich sein.
Klären Sie Ihren Bedarf
Wer einen größeren Platzbedarf hat, dem reicht eine durchschnittliche Dreizimmerwohnung meist nicht mehr aus. Und dann stellt sich die Frage, ob man statt einer großen Mietwohnung nicht lieber gleich ein ganzes Haus mieten sollte. Wenn man das Haus dann sogar nur für einen eingegrenzten Zeitraum beziehen möchte, dann sollte man auf jeden Fall den Mietvertrag besonders gut unter die Lupe nehmen, denn in der Regel ist man als Mieter an eine so genannte Mindestvertragsdauer gebunden, die bei der Miete eines Hauses durchaus länger ausfallen kann als etwa bei der Miete einer größeren Wohnung.
TIPP: Stellen Sie sicher, dass die Mindestvertragsdauer Ihres gemieteten Hauses nicht zu lange ist, so dass Sie bei der Fertigstellung Ihres eigenen Hauses sofort in dieses umziehen können.
Sollte die Mindestvertragsdauer bei einem Haus einfach zu lange sein, könnte es sich auszahlen, doch nach einer größeren Wohnung zur Zwischenmiete Ausschau zu halten, denn bei dieser besteht in der Regel eine kürzere Mietdauer.
Die Vorteile einer großen Wohnung:
- Für eine verkürzte Mietdauer kann als Vorteil reichen, dass man in einer Wohnung in der Regel nur ein Stockwerk bezieht, man also beim erneuten Auszug nicht mit lästigen Stiegen zu kämpfen hat und sich der Umzug aufgrund dessen angenehmer gestalten lässt.
- Die Hausordnung zieht bei einer Mietwohnung normalerweise eine externe Firma hinzu. Um die Treppenhausreinigung, das Schneeräumen und das Entfernen von Laub und Blättern im Herbst muss man sich also in der kurzen Zeit, in der man die Wohnung mitunter bezieht, gar nicht erst übernehmen.

Die Vorteile eines Hauses zur Zwischenmiete:
- Sie können schon vor dem Einzug ins Eigenheim auf den Platz eines ganzen Hauses zurückgreifen und sich mit den Möglichkeiten und Aufgaben in einem solchen Haus vertraut machen.
- In einer Wohnung hat man in der Regel keinen Gartenanteil, in einem Haus meist schon. Verzichten Sie auch in der Zeit des Hausbaus nicht auf die Annehmlichkeiten einer solchen grünen Oase, besonders dann nicht, wenn Sie Kinder haben und diese in der Natur aufwachsen sollen. Auch für einen selber bietet ein eigener Garten Raum für Ruhe und Entspannung.
Der Wechsel in das neue Domizil, darauf sollten Sie achten
Endlich ist der Umzug in Reichweite, doch so ein Umzug will auch gut geplant sein, denn sonst kann er teurer werden, als man sich das vorgestellt hat.
INFO: Mieter verschenken im Umzugsfall regelmäßig bares Geld, weil sie ihre Rechte nicht ausreichend kennen bzw. bereits beim Abschluss des Mietvertrages für Haus oder Wohnung Fehler machen. Schon beim Umzugstermin passieren oft die ersten Fehler. Da ein Wohnungswechsel selten ad hoc erfolgt, sollte der Termin möglichst langfristig gewählt werden. Es ist nämlich besonders ärgerlich, wenn übergangsweise zwei Mieten für die alte und die neue Bleibe gezahlt werden müssen, weil nicht rechtzeitig gekündigt wurde.

Die Wohnungsrenovierung – welche Rechte hat man als Mieter:
Für die Renovierung der Wohnung vor dem Auszug zahlen Mieter in der Regel viel zu viel Geld, denn in zahlreichen österreichischen Mietverträgen finden sich unwirksame „Schönheitsreparaturklauseln“. Wer seine Rechte kennt, kann sparen!
Unwirksam sind Regeln,
- die starre Renovierungsfristen vorgeben
- die anteilige Kostenübernahmen nach festen Berechnungsgrundlagen fordern
- die eine Auszugsrenovierung unabhängig von der Wohndauer festschreiben
- die beim Auszug immer das Entfernen der Tapeten verlangen
- die Abweichungen von der bisherigen Ausführungsart von der Zustimmung des Vermieters abhängig machen.
Als Mieter sollten Sie also den Mietvertrag genau daraufhin prüfen, ob er überhaupt zur Renovierung verpflichtet. Sind Sie es nicht, renovieren aber trotzdem, bleiben Sie in der Regel auf den Kosten sitzen.
Zur Kaution
Die Kaution, die für die Wohnung hinterlegt wurde, betrachten zahlreiche Mieter als stille Reserve, die man nach dem Auszug gleich für die neue Wohnung nutzen kann. Dabei sollten Sie unbedingt darauf bestehen, die hinterlegte Mietsicherheit mit Zins und Zinseszins zurückbekommen.
INFO: Der Vermieter ist generell dazu verpflichtet, die Kaution so anzulegen, dass sie marktübliche Zinsen bringt.
Zur Provision
In Österreich ist sie fast schon Standard und wird aus diesem Grund von Mietern als unumgänglich und unvermeidbar angesehen. Doch nicht immer ist eine Provision auch wirklich gerechtfertigt und vor allem dann, wenn man das Mietobjekt nur für einen überschaubaren Zeitraum mieten möchte, würde man natürlich gerne auf sie verzichten.
Generell gilt, dass die Provision für ein Mietobjekt höchstens zwei Monatsmieten, ohne Betriebskostenvorauszahlungen, zuzüglich Mehrwertsteuer, betragen darf. Als Mieter sollten Sie aber sehr sorgfältig prüfen, ob Sie für diese Leistung überhaupt zahlen müssen, denn das ist nur dann der Fall, wenn zwischen Makler und Mieter ein Vertrag besteht. Des Weiteren muss der Makler die Wohnung auch wirklich vermittelt oder die Möglichkeit zur Anmietung nachgewiesen haben. Der Mieter hingegen muss tatsächlich einen Mietvertrag mit dem Vermieter für diese Wohnung abgeschlossen haben.
Kein Anspruch auf Maklerprovision besteht etwa immer dann, wenn der Makler auch Eigentümer, Vermieter oder Verwalter der Mietwohnung ist.
TIPP: Eine zu Unrecht gezahlte Maklerprovision kann der Mieter zurückfordern. Sein Anspruch verjährt nach drei Jahren. Daher gilt, dass Sie auch im Nachhinein prüfen sollten, ob die Provision, die Sie entrichtet haben, auch wirklich gerechtfertigt war.
Egal ob bei der Miete eines Hauses oder einer Wohnung: Es lohnt sich, den Mietvertrag genau zu studieren und sich eventuell von einem Fachmann beraten zu lassen. So lassen sich mitunter einige Tausend Euro sparen, die man viel besser in das Errichten der eigenen vier Wände investieren kann.
Sie suchen in Wien? Immobilien in Wien zählen ja beinahe schon als besondere Rarität und sind schlichtweg schwerer zu haben als das Einfamilienhaus in Niederösterreich. Dennoch kann sich die Suche bezahlt machen, denn gerade in einem Wiener Reihenhaus gibt es immer wieder interessante Objekte mit zahlreichen Zimmern, die sich sehen lassen können.